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Identitätskarte und Schweizer Pass

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Fristenablösung Pässe 03 und 06
Da mit dem Pass 10 sowohl der Ausstellungsprozess als auch die gesamte Technik inklusive Informatikumgebung angepasst werden muss, ist es für eine kurze Phase nicht möglich, Pässe 03 und Pässe 06 bzw. den neuen Pass 10 zu beantragen:
 
FristAktion
ab 24.02.2010Beantragung von Pass 10 durch die Bürger beim kantonalen Passbüro St. Gallen (telefonisch oder via Internet).
ab 01.03.2010Persönliche Vorsprache beim kantonalen Passbüro St. Gallen für die Erfassung der biometrischen Daten (nach vorgängiger Passbeantragung und Terminvereinbarung).
 
Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06) 
Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!
 
Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).
 
Einführung des neuen Schweizer Passes 10   auf den 1. März 2010
 
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes, geschaffen.
 
Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt:
 
Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen) 
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro St. Gallen telefonisch (Tel. Nr. 071 229 36 31) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen!
 

  • Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per
Telefon oder Internet ist nicht möglich!
  • Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen.
Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass
 
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.
 
Identitätskarte 
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi, siehe oben) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitz-gemeinde zu beantragen. Mitzubringen dorthin sind:

  • alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)
  • 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm).
Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.ch eingesehen werden
 
Provisorischer Pass
 
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen.
Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.
 
Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten 
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
 
Ausweisart

Gültigkeit

* Preise Fr.

Pass Erwachsene

10 Jahre

140.00

Pass Kinder (0 - 18 Jahre)

5 Jahre

60.00

Kombi ( Pass + IDK) Erwachsene

10 Jahre

148.00

Kombi (Pass + IDK) Kinder (0 - 18 Jahre)

5 Jahre

68.00

Identitätskarte Erwachsene

10 Jahre

65.00

Identitätskarte Kinder (0 - 18 Jahre)

5 Jahre

30.00

* exklusive Porto je Ausweis

 

 

Provisorischer Pass (kein Porto)

12 Monate / 1 Reise

100.00

 
Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
 
Ausstellungsfristen der Ausweise
 
Identitätskarten10 Arbeitstage
Pässe10 Arbeitstage
 
Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss Antragsformular).
 
Provisorische Pässe1 Stunde
 
Standort und Erreichbarkeit Passbüro St. Gallen
 
Standort:
St. Leonard-Strasse 40, 9001 St. Gallen
Tel: 071 229 36 31 / Fax: 071 229 48 66
Web: www.schweizerpass.ch
 
Öffnungszeit:
Montag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
 
Einreise in die USA  
Ab 01.07.2009 ist die Einreise in die USA mit provisorischen Schweizer Pässen nicht mehr möglich.
Die Botschaft der USA in Bern teilt mit, dass die USA ab dem 1. Juli 2009 für die Ein- und Durchreise nur noch provisorische Pässe akzeptieren werden, wenn diese mit einem elektronisch lesbaren Chip ausgerüstet sind. Die neue Einreisebestimmung trifft alle Länder, die im Rahmen des „Visa Waiver Program“ (VWP) von der visumsfreien Einreise profitieren.
Provisorische Schweizer Pässe haben keinen elektronisch lesbaren Chip. Infolgedessen können diese Pässe ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr für Reisen in und durch die USA benützt werden.
 

Verantwortlich Telefon
Einwohneramt 055 284 62 00

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