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EL Ergänzungsleistungen

Zuständiges Amt:AHV-Zweigstelle

Grundsätzlich decken Renten der AHV, der IV und der Pensionskasse den Existenzbedarf. Sie allein können manchmal jedoch nicht genügen. Dann können Ergänzungsleistungen (EL) und ausserordentliche Ergänzungsleistungen (AEL) bezogen werden. Ergänzungsleistungen sind individuelle Leistungen, welche aufgrund von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse berechnet werden, sofern jemand die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.


Verantwortlich Telefon
AHV-Zweigstelle 055 284 62 00

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