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Urnenstandort Schulhaus Hintergoldingen, Erdgeschoss
Talstation Oberholz
Gemeindehaus Goldingen, Erdgeschoss
Urnen Öffnungszeiten Urne im Schulhaus Hintergoldingen: Samstag 19.00 - 19.45
Urne bei der Talstation Oberholz: Sonntag 10.00 - 10.45
Urne im Gemeindehaus Goldingen: Sonntag 09.30 -11.00
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinderatskanzlei Goldingen im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und, soweit nicht persönlich bekannt, entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift die die Stimmabgabe ungültig.
  4. Legen Sie den unterzeichneten Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Beachten Sie, dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  5. Sie können das Antwortkuvert auf Kosten des Empfängers per Post schicken oder bis spätestens der Urnenschliessung in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Letzmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
  • Per Post: Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkastens
  • Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus: am Abstimmungssontag bis zur Urnenschliessung
  • Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Stimmzettel nicht in einem neutralen Kuvert sind
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist



Stimmenzähler Dorf:
  • Eicher Peter, Hinterbergen 4, 8638 Goldingen
  • Kuster Hildegard, Dorfstrasse 24, 8638 Goldingen
  • Linder Hans Ulrich, Hubertingerstrasse 4, 8638 Goldingen
  • Raimann Andreas, Tann 5, 8638 Goldingen
  • Rüegg Walter, Zilwaldstrasse 2, 8638 Goldingen
  • Büsser Daniela, Echeltschwilerstrasse 4, 8638 Goldingen

Stimmenzähler Hintergoldingen:
  • Blöchlinger Erich, Chammstrasse 26, 8638 Goldingen
  • Blöchlinger Lukas, Hintergoldingerstrasse 78, 8638 Goldingen
  • Hofmann Ursula, Hintergoldingerstrasse 36, 8638 Goldingen
  • Marty Monika, Sonneggstrasse 4, 8638 Goldingen

Stimmenzähler Oberholz:
  • Künzli Andreas, Gerstrasse 4, Oberholz, 8636 Wald
  • Nosiadek Juliana, Kapellstrasse 4, Oberholz, 8636 Wald
  • Oberholzer Samuel, Kapellstrasse 1, Oberholz, 8636 Wald
  • Zwischenbrugger Margrit, Gerstrasse 20, Oberholz, 8636 Wald

Willkommen im Goldingertal 



Das Goldingertal ist in jeder Jahreszeit einen Besuch wert. Bei Schneeschuhwanderungen bitte nur die markierten Wege benützen, so dass das Wild nicht gestört und aufgeschreckt wird.

Gemeinde Goldingen
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